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Einwilligung

Ich stimme zu Selbstverpflichtungserklärung zum respektvollen Umgang mit Menschen

Selbstverpflichtungserklärung in der Fassung vom 27.5.2024
gegenüber der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Bergkirchen

Die Arbeit der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Bergkirchen, insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen, geschieht im Auftrag und Angesicht Gottes. Unsere Arbeit mit allen Menschen, insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen, ist getragen von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Wir achten die Persönlichkeit und Würde aller Schutzbefohlenen, gehen verantwortlich mit ihnen um und respektieren individuelle Grenzen. 

Dies anerkennend wird die folgende Selbstverpflichtungserklärung abgegeben: 

  1. Ich verpflichte mich dazu beizutragen, ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld für Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene, sowie Mitarbeitende zu erhalten und/oder zu schaffen.
  2.  Ich verpflichte mich, alles zu tun, damit in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen, sowie Mitarbeitenden, sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung und andere Formen der Gewalt verhindert werden. 
  3. Ich verpflichte mich, die individuellen Grenzen aller Menschen zu respektieren und die Intimsphäre sowie die persönliche Schamgrenze zu achten und bringe ihnen Wertschätzung und Vertrauen entgegen. 
  4. Ich bin mir meiner besonderen Verantwortung als Mitarbeiter/in bewusst und missbrauche meine Rolle im Umgang mit Kindern, Jugendlichen, Schutzbefohlenen und Erwachsenen nicht. Ich beachte das Abstands- und Abstinenzgebot. 
  5. Ich nehme alle Kinder, Jugendlichen, Erwachsenen, Mitarbeitenden und Schutzbefohlenen bewusst wahr und achte dabei auch auf mögliche Anzeichen von Vernachlässigung und Gewalt. Ich achte auf Grenzüberschreitungen und spreche diese an, sobald Anzeichen dafür wahrgenommen werden.
  6. Bei jeder Vermutung, in Zweifelsfällen und bei Grenzüberschreitungen hole ich mir Hilfe bei FUVSS. Gegebenenfalls hole ich mir zunächst Unterstützung bei einer/einem mir vertrauten Mitarbeiterin/Mitarbeiter und dann wenden wir uns gemeinsam an die FUVSS.
  7. Bei jeder Vermutung werde ich entsprechend dem Interventionsplan des Schutzkonzeptes der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Bergkirchen vorgehen. Jeden Fall mit begründetem Verdacht melde ich bei der FUVSS als landeskirchliche Meldestelle.
  8. Bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt in unserer Arbeit innerhalb der ev.-luth. Kirchengemeinde Bergkirchen kommuniziere ich verantwortungsvoll in den sozialen Medien und im persönlichen Kontakt. Die Kommunikation mit der Presse überlasse ich geschulten Personen des Öffentlichkeitsreferates. 
  9. Ich versichere, dass kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder gerichtliches Verfahren wegen einer in § 5 Absatz 1 Nr. 1 KGSsG genannten Straftat* gegen mich läuft oder ein entsprechendes Urteil gegen mich ergangen ist, das in dem von mir vorgelegten erweiterten Führungszeugnis noch nicht eingetragen ist. Ich verpflichte mich, die mir vorgesetzte Person zu informieren, falls ich im Laufe meiner Tätigkeit Kenntnis von solchen Ermittlungen erhalte.
  10. Ich halte mich an die Verhaltensregelungen des Schutzkonzeptes der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Bergkirchen. 

*das KGSsG verweist auf den jeweils geltenden Stand des SGB VIII.  Dort sind aktuell die  §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i bis 184l, 201a Absatz 3, 225, 232 bis 233a, 234, 235 und 236 Strafgesetzbuch genannt. Sollte die Aufzählung um Straftatbestände  erweitert werden, wären diese von der Selbstverpflichtungserklärung mit  umfasst