Schutzkonzept
In einem Schutzkonzept (zur Zeit noch in Arbeit) beschreiben wir, was wir tun, damit Gewalt jeder Art in unserer Gemeinde nicht vorkommt und was zu tun ist, wenn es doch zu Zwischenfällen kommen sollte. Falls jemand sexualisierte Gewalt erlitten hat, empfehlen wir folgende Anlaufstellen:
- Die Zentrale Anlaufstelle help. Kostenlos und anonym per Telefon oder Email ansprechbar (Klick).
- Ansprechperson für Betroffene in der Lippischen Landeskirche sind Thomas Warnke, Leitung des Evangelischen Beratungszentrums, und Annette Braun, Tel. 05231/99280, beratung@lippische-landeskirche.de
- Außerdem gibt es die Meldestelle für die Lippische Landeskirche. Ansprechperson: Birgit Pfeifer, Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V., Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVSS). Lenaustraße 41, 40470 Düsseldorf, Tel.: 0211-6398 342, Email: b.pfeifer@diakonie-rwl.de
Die Landeskirche verfolgt das Ziel, sexuellen Missbrauch durch hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeitende zu verhindern und aufzuklären. Zu diesem Zweck hat sie im Jahr 2021 ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verabschiedet, das sich an einer Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) orientiert.
Betroffene von sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch können sich an die Ansprechstelle der Lippischen Landeskirche wenden (siehe oben). Aufgabe der Ansprechstelle ist es, einen Erstkontakt mit den Betroffenen herzustellen und zu klären, ob eine Weitervermittlung an andere Beratungsstellen oder therapeutische Einrichtungen erforderlich und gewünscht ist beziehungsweise ob und in welcher Form eine Unterrichtung der Landeskirche von den Betroffenen gewünscht wird.
Die Ansprechstelle steht ausdrücklich auch anderen Personen zur Verfügung, die mit ihrem Wissen zu Fällen sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende im Kontext der Lippischen Landeskirche zur Aufarbeitung beitragen können.
Selbstverpflichtung
Ehrenamtliche, die nach Art oder Intensität ihres Ehrenamts enger mit Schutzbefohlenen zu tun haben, müssen ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Auch die Hauptamtlichen sind dazu verpflichtet. Außerdem erwarten wir von allen, die in unserer Gemeinde mitarbeiten, dass sie eine Selbstverpflichtungserklärung zum respektvollen Umgang mit Menschen zur Kenntnis nehmen und sich dazu verpflichten.