Schutzkonzept

In einem Schutzkonzept (zur Zeit noch in Arbeit) beschreiben wir, was wir  tun, damit Gewalt jeder Art in unserer Gemeinde nicht vorkommt und was  zu tun ist, wenn es doch zu Zwischenfällen kommen sollte. Falls jemand sexualisierte Gewalt erlitten hat, empfehlen wir folgende Anlaufstellen:

Die Landeskirche verfolgt das Ziel, sexuellen Missbrauch durch hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeitende zu verhindern und aufzuklären. Zu diesem Zweck hat sie im Jahr 2021 ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verabschiedet, das sich an einer Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) orientiert.

Betroffene von sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch können sich an die Ansprechstelle der Lippischen Landeskirche wenden (siehe oben). Aufgabe der Ansprechstelle ist es, einen Erstkontakt mit den Betroffenen herzustellen und zu klären, ob eine Weitervermittlung an andere Beratungsstellen oder therapeutische Einrichtungen erforderlich und gewünscht ist beziehungsweise ob und in welcher Form eine Unterrichtung der Landeskirche von den Betroffenen gewünscht wird.

Die Ansprechstelle steht ausdrücklich auch anderen Personen zur Verfügung, die mit ihrem Wissen zu Fällen sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende im Kontext der Lippischen Landeskirche zur Aufarbeitung beitragen können. 

Selbstverpflichtung

Ehrenamtliche, die nach Art oder Intensität ihres Ehrenamts enger mit Schutzbefohlenen zu tun haben, müssen ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Auch die Hauptamtlichen sind dazu verpflichtet. Außerdem erwarten wir von allen, die in unserer Gemeinde mitarbeiten, dass sie eine Selbstverpflichtungserklärung zum respektvollen Umgang mit Menschen zur Kenntnis nehmen und sich dazu verpflichten.

Beschwerden und Anregungen